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   VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.1410   

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VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.1410 (https://dejure.org/2015,22271)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.08.2015 - 3 CE 15.1410 (https://dejure.org/2015,22271)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. August 2015 - 3 CE 15.1410 (https://dejure.org/2015,22271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Dienstpostenbesetzung im Wege der UmsetzungKonstitutive Anforderungen in der AusschreibungAuslegung des Anforderungsprofils einer StellenausschreibungBewerbungsverfahrensanspruchAnordnungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besetzung eines Dienstpostens mit einem anderen Bewerber im Wege der Umsetzung

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Umsetzung, Ausschreibung, Ausschreibungsanforderungen, Stellenausschreibung, Anforderungsprofil, Profilauslegung, Anordnungsgrund, Bewerbungsverfahrensanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; RBestPol Nr. 3.1
    Besetzung eines Dienstpostens mit einem anderen Bewerber im Wege der Umsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 3 CE 14.2693

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Konkurrenz von

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.1410
    Damit unterfällt der Beigeladene als Umsetzungsbewerber nicht der Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2015 - 3 CE 14.2693 - juris Rn. 15 ff.).

    Der streitbefangene Dienstposten kann jederzeit durch Versetzung oder Umsetzung des Beigeladenen wieder frei gemacht werden, da der Beigeladene keinen Anspruch auf ein bestimmtes Amt im konkret funktionellen Sinn hat (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2015 - 3 CE 14.2693 - juris Rn. 14; B.v. 8.1.2014 - 3 CE 13.2202 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.1410
    Durch ein Anforderungsprofil für einen Dienstposten legt der Dienstherr die Kriterien für die Auswahl der Bewerber im Voraus fest (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - BVerwGE 147, 20 - juris Rn. 30: Ein Anforderungsprofil ist zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens - wie hier - zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt).
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.1410
    Der Antragsteller hat auch einen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht, weil der Beigeladene mangels Erfüllung des konstitutiven Anforderungsprofils nicht als Bewerber berücksichtigt werden kann, sodass hinsichtlich der verbleibenden Beförderungsbewerber nunmehr im Rahmen der Dienstpostenbesetzung eine Auswahlentscheidung zu treffen ist, die dem Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers nach Art. 33 Abs. 2 GG Rechnung zu tragen hat (vgl. BVerfG, B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 10; BVerwG, B.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2469 - juris Rn. 28).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.1410
    Der unterlegene Beamte kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal gewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - ZBR 2002, 427 - juris Rn. 13, 14).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.1410
    Gilt das Anforderungsprofil einer Stellenausschreibung generell, also auch im Falle der Anwendung der Nr. 3 RBestPol, ist zwingende Konsequenz daraus, dass sich die Verwaltung nicht intern - wie hier aufgrund bestehender Regelungslücke und vergleichbarer Sachlage im Wege der Analogie - vom eindeutig formulierten Anforderungsprofil löst, da damit in der Konsequenz der Bewerbungsverfahrensanspruch eines potentiellen Beförderungsbewerbers (vgl. BVerfG, B.v. 20.6.2013 - 2 BvR 2494/06 - NVwZ 2007, 693 - juris Rn. 7) jedenfalls mittelbar verletzt wird.
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.1410
    Die Funktionsbeschreibung des Dienstpostens bestimmt objektiv die Kriterien, die der Inhaber erfüllen muss (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4/11 - NVwZ-RR 2012, 241 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14

    Anforderungsprofil; interne Stellenausschreibung; objektiver Erklärungsinhalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.1410
    Der Bewerber muss erkennen können, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.2014 - 2 B 7/14 - ZBR 2014, 382 - juris Rn. 8 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2469

    Dienstliche Beurteilung als Grundlage für Auswahlentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.1410
    Der Antragsteller hat auch einen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht, weil der Beigeladene mangels Erfüllung des konstitutiven Anforderungsprofils nicht als Bewerber berücksichtigt werden kann, sodass hinsichtlich der verbleibenden Beförderungsbewerber nunmehr im Rahmen der Dienstpostenbesetzung eine Auswahlentscheidung zu treffen ist, die dem Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers nach Art. 33 Abs. 2 GG Rechnung zu tragen hat (vgl. BVerfG, B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 10; BVerwG, B.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2469 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 6.05

    Eingrenzung des Bewerberkreises auf Beamte mit längerer Berufserfahrung in Fragen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.1410
    Daran ist der Dienstherr gebunden, da er andernfalls in Widerspruch zu dem selbst gesteckten Ziel bestmöglicher Aufgabenwahrnehmung gerät (vgl. BVerwG, B.v. 11.8.2005 - 2 B 6/05 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 25.9.2007 - 3 CE 07.1954 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.1410
    Das in der Art eines Filters wirkende Anforderungsprofil (vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2011 - 3 CE 11.605 - BayVBl 2011, 565 - juris Rn. 34) ist konstitutiv und ist auch im Falle eines Wechsels auf einen gleichwertigen oder niedriger bewertetet Dienstposten nach Ziff. 3 der Bestellungsrichtlinien zu beachten.
  • VGH Bayern, 28.05.2015 - 3 CE 15.727

    Konkurrenten mit unterschiedlichen Statusämtern, aus unterschiedlichen

  • VGH Bayern, 08.01.2014 - 3 CE 13.2202

    Einstweiliger Rechtsschutz; Konkurrenz zwischen Umsetzungs- und

  • VGH Bayern, 25.09.2007 - 3 CE 07.1954
  • VGH Bayern, 22.11.2016 - 3 CE 16.1912

    Konstitutives Anforderungsprofil für eine Auswahlentscheidung für eine

    Die Zulassung zum Auswahlverfahren trotz mangelnder Verwendbarkeitsaussage ist im Übrigen rechtswidrig, da der Dienstherr an das von ihm entwickelte Anforderungsprofil gebunden ist, da er andernfalls in Widerspruch zu dem selbst gesteckten Ziel bestmöglicher Aufgabenwahrnehmung gerät (vgl. OVG LSA, B. v. 21.4.2016 - 1 M 54/06 - juris Rn. 9 unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 11.8.2005 - 2 B 6.05 - juris; BayVGH, B. v. 14.8.2015 - 3 CE 15.1410 - juris Rn. 18).

    Aus der unzulässigen Vorgehensweise der Antragsgegnerin in der Vergangenheit kann der Antragsteller keine für ihn günstigen Schlussfolgerungen ableiten; insbesondere besteht kein Vertrauen auf eine weitere rechtswidrige Ausblendung des Anforderungsprofils, weil damit der Bewerbungsverfahrensanspruch weiterer Konkurrenten verletzt werden könnte (vgl. BayVGH, B. v. 14.8.2015 - 3 CE 15.1410 - juris Rn. 21).

  • VG München, 23.07.2021 - M 5 E 21.1681

    Konkurrenz um die Stelle des Präsidenten des Bundesfinanzhofs

    Wer ein konstitutives Anforderungsprofil nicht erfüllt, kommt für die Auswahl von vornherein nicht in Betracht und darf nicht in einen Leistungsvergleich mit anderen Bewerbern einbezogen werden, die das konstitutive Anforderungsprofil erfüllen (BayVGH, B.v. 17.8.2017, 3 CE 17.815, juris Rn. 31; B.v. 14.8.2015, 3 CE 15.1410, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 29.09.2015 - 3 CE 15.1604

    Einstweilige Anordnung; Dienstpostenbesetzung mit Beförderungsbewerber;

    Der Grundsatz der Ämterstabilität steht dem nicht entgegen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.1410 - juris Rn. 16; B.v. 19.2.2015 - 3 CE 14.2693 - juris Rn. 14; B.v. 8.1.2014 - 3 CE 13.2202 - juris Rn. 21).
  • VG München, 25.05.2020 - M 5 E 19.5164

    Auswahlentscheidung zwischen einem Beamten und einem Tarifbeschäftigten

    Ein Bewerber muss erkennen können, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.1410 - juris Rn. 18 f.).
  • VG München, 20.03.2017 - M 5 E 16.4978

    Konkurrentenstreitverfahren bei Anlassbeurteilung

    Zwar kann sich ein unterlegener Beamter grundsätzlich darauf berufen, dass der nach dem Prinzip der Bestenauslese zum Zuge gekommene Beamte ein konstitutives Anforderungsprofil nicht erfüllt und daher nicht in einen Leistungsvergleich hätte einbezogen werden dürfen (BayVGH, B.v. 14.8.2015-3 CE 15.1410 - juris Rn. 19, 21).
  • VG München, 08.10.2019 - M 5 E 19.2141

    Einstweiliger Rechtsschutz bezogen auf Stellenbesetzung

    Ein unterlegener Beamter kann sich grundsätzlich darauf berufen, dass der nach dem Prinzip der Bestenauslese zum Zuge gekommene Beamte ein konstitutives Anforderungsprofil nicht erfüllt und daher nicht in einen Leistungsvergleich hätte einbezogen werden dürfen (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.1410 - juris Rn. 19, 21).
  • VG Augsburg, 06.10.2016 - Au 2 K 16.662

    Auswahlentscheidung zwischen Umsetzungs- bzw. Versetzungsbewerbern und

    Eine Auswahl erscheint hier bereits deshalb möglich, weil der Kläger im Kreis der Beförderungsbewerber neben weiteren Konkurrenten mit einem Gesamturteil von 13 Punkten in der letzten periodischen Beurteilung zu den leistungsstärksten Bewerbern zählt und damit bei einer erneuten Auswahlentscheidung nicht chancenlos wäre (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.1410 - juris Rn. 22).
  • VG Augsburg, 17.06.2021 - Au 2 K 20.1120

    Konkurrentenstreitverfahren um den Dienstposten einer stellvertretenden

    Dies ist hier der Fall, weil es nicht ausgeschlossen erscheint, dass der Kläger angesichts eines Gesamturteils von 13 Punkten in der letzten periodischen Beurteilung bei einer Auswahlentscheidung nach Leistungsgesichtspunkten zum Zuge käme (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.1410 - juris Rn. 22).
  • VG München, 04.12.2017 - M 5 E 17.3573

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Umfassende inhaltliche Auswertung einzelner

    Zwar kann sich ein unterlegener Beamter grundsätzlich darauf berufen, dass der nach dem Prinzip der Bestenauslese zum Zuge gekommene Beamte ein konstitutives Anforderungsprofil nicht erfüllt und daher nicht in einen Leistungsvergleich hätte einbezogen werden dürfen (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.1410 - juris Rn. 19, 21).
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